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Privatdetektive.name - D a s N A M E N S - u n d L I N K - V E R Z E I C H N I S d e r Branche
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ANSTELLUNG IN EINER DETEKTEI
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Die Detekteien sind meistens sehr gut organisiert, da davon auch der Erfolg einer Detektei abhängt egal ob diese klein oder gross ist. Viele Detektive sind selbständig, aber es gibt auch einige die in einem Angetelltenerhältnis stehen. Diese Ermittler arbeiten in einer Detektei und führen unterschiedliche Aufgaben aus. In einer Detektei arbeiten sowohl interne Mitarbeiter, die Schreibarbeiten übernehmen und Bürotätigkeiten ausführen wie auch externe Mitarbeiter, die in der Regel Ermittler sind. Die Anstellung in einer Detektei gleicht einer "normalen" Anstellung, wie z.B. in einem Büro. Der Angestellte (Detektiv) hat die gleichen Recht und Pflichten, wie die eines jeden beliebigen Kaufmanns etc. Er hat einen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Krankheitstage. Die Arbeitszeit kann jedoch variieren, je nach den eingehenden Aufträge. Es kann Tage geben an denenen ein Ermittler mehrer Stunden lang arbeiten muss und andere an denen es fast keine Arbeit gibt. Auch die Arbeitszeiten sind sehr flexibel.
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Die internen Arbeiter übernehmen meistens logistische und kaufmännische Aufgaben. Sie kümmern sich um die Buchhaltung, empfangen Klienten und übernehmen Aufgaben, die das Marketing und Werbung betreffen. Somit haben die externen Mitarbeiter (Detektive) den Rücken frei und übernehmen die Aufträge ohne sich noch um die anderen Aufgaben kümmern zu müssen. In der Detektei werden auch Besprchungen, die unterschiedliche Aufträge betreffen vorgenommen. Aus diesem Grund sind viele Detekteien gut ausgestattet. Sie besitzen die neuste Technik und sind auf dem neusten Stand ausgestattet. Die Klienten werden hier empfangen und aus diesem Grund sind diese Räume wichtig, denn das ist eins der ersten Eindrücke, die ein Klient gewinnt. Kleinere Detekteien sind jedoch anders strukturiert. Sie empfangen keine Klienten, haben öfters weniger Personal und die Detektive übernehmen oft auch die internen Aufgaben, wie die Büroarbeit. Die Rechte und Pflichten sind aber bei allen Detekteien gleich. Ermittler, die im Angestelltenverhältnis stehen haben Recht auf bezahlten Urlaub und Krankheit.
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